1 Geltungsbereich der AGB
Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der de-dsb GmbH (nachfolgend kurz: Auftragnehmerin oder Dienstleisterin) mit ihren Kundinnen/Kunden (auch: Auftraggeberinnen/Auftraggeber oder Dienstleistungsnehmerinnen/Dienstleistungsnehmer) für Beratungs-, Schulungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich der Informationssicherheit, Notfallvorsorge und des Risikomanagements.
Soweit Beratungsverträge oder -angebote der de-dsb GmbH Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kundeninnen/ Kunden gelten nur insoweit, als diese unseren Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.
2 Rechtliche Stellung der Vertragspartner
Um der de-dsb GmbH die gewünschte professionelle Arbeit zu ermöglichen, wird die Kundin / der Kunde die Dienstleisterin über die geschäftliche, organisatorische, technische und wettbewerbliche Situation ihres/seines Unternehmens möglichst umfassend informieren, soweit dies zur Leistungserstellung des Auftrages notwendig ist. Dies ist vor allem für die Beratungsleistungen notwendig. Die Kundin / der Kunde wird insbesondere persönlich und auch durch ihre/seine Mitarbeitenden in dem Projekt wie folgt mitwirken:
Sämtliche Fragen der Beraterinnen und Berater der de-dsb GmbH über die tatsächlichen und ggf. rechtlichen Verhältnisse innerhalb der Organisation oder des Unternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig von der Kundin / dem Kunden oder im Rahmen der Folgebeauftragung (Unterbeauftragung) von der Auftraggeberin / von dem Auftraggeber beantwortet. Dies betrifft ebenso Fragen der Beraterinnen / der Berater über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zwischen der Kundin / dem Kunden und ihren/seinen Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartnern und Wettbewerberinnen/Wettbewerbern, soweit diese Verhältnisse der Kundin / dem Kunden und/oder ihren/seinen Führungskräften bekannt sind. Die Beraterinnen/Berater werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortungen von Bedeutung für das Projekt sind.
Die Auftragnehmerin wird als Unternehmerin für ihre Auftraggeberinnen/Auftraggeber tätig. Dies schließt die Unterbeauftragung durch Dritte bei ihren eigenen Kundinnen/Kunden ein.
Soweit vertraglich möglich und zulässig, bedient sich die Auftragnehmerin zur Vertragserfüllung auch selbständiger Beraterinnen/Berater. Diese werden ebenfalls als Unternehmerinnen/Unternehmer unter Verwendung der eigenen Firma und eines werblichen Auftritts tätig. Im Rahmen der Geschäftsverhältnisse zwischen der Auftragnehmerin und ihren Auftraggeberinnen/Auftraggebern werden sie als Unterauftragnehmerinnen/Unterauftragnehmer der Auftragnehmerin tätig. Die Auftragnehmerin macht dies gegenüber ihren Auftraggeberinnen/Auftraggebern kenntlich.
Soweit nicht abweichend vereinbart, bedient sich die Auftragnehmerin zur Vertragserfüllung eigener Mitarbeitende.
Die Vertragspartnerinnen/Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen der jeweils anderen Vertragspartnerin / des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen zu begründen.
3 Leistungen
Gegenstand der vertraglichen Leistungen sind die Erbringung von Seminar-, Beratungs-, sowie weitergehenden Dienstleistungen mittels eingesetzter Mitarbeitenden bei der Auftraggeberin / dem Auftraggeber. Zu den Seminarleistungen gehören insbesondere nicht die Vorbereitung der Seminarräume, Erstellung von Schulungsmaterialien, Handouts, Übungen und sonstigen Leistungen, soweit diese notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Seminars zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.
4 Vertragsdurchführung
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, welche zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung durch die Auftragnehmerin notwendig sind.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Durchführung von Beratungen, Seminaren oder sonstigen Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung der von der Auftragnehmerin eingesetzten Beraterinnen/Berater und Dozentinnen/Dozenten, die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden.
5 Qualitätsanforderung
Die Beraterinnen/Berater und Dozentinnen/Dozenten der Auftragnehmerin werden die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen. Soweit die Seminarleistungen unter Zuhilfenahme von Software und Hardware erbracht werden müssen, stellt die Auftragnehmerin sicher, dass die/der eingesetzte Beraterin/Berater oder Dozentin/Dozent mit den letzten Programmanpassungen, Funktionserweiterungen, Effizienzverbesserung in der eingesetzten Hard- und Software vertraut ist.
6 Ausfallregelung, Rücktritt
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 4 Wochen vor Seminar- oder Auftragsbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt der Rücktritt bis 8 Tage vor Seminar- oder Auftragsbeginn, hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung der Auftragnehmerin zu ersetzen. Erfolgt der Rücktritt weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn, hat die Auftraggeberin / der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung der Auftragnehmerin zu ersetzen.
7 Lieferungen der Leistungen
7.1 Preise
Die Preise der Auftragnehmerin sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch eingesetzte Kooperationspartnerinnen / Kooperationspartner der Auftragnehmerin. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot der Auftragnehmerin, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung oder Dienstleistung durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber, zustande.
7.2 Teillieferung
Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzlieferungen der Leistungen durch die Auftragnehmerin bleibt ausdrücklich vorbehalten.
7.3 Leistungstermin
Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Auftragnehmerin vereinbart und versteht sich unverbindlich der vorbehaltlich rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartnerinnen/Kooperationspartner der Auftraggeberin / des Auftraggebers.
Die Bindung an Leistungstermine bei unvorhergesehenen Umständen, Hindernissen, unabhängig davon, ob diese bei der Auftragnehmerin oder bei der Kooperationspartnerin / beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, entbinden die Auftragnehmerin von etwaig vertraglich vereinbarten Leistungsterminen.
8 Vergütung, Zahlungsbedingungen
8.1 Vergütung der Leistungen
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber zahlt der Auftragnehmerin für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Die Mehrwertsteuer sowie andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden der Auftraggeberin / dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechend dem Einzelauftrag berechnet.
8.2 Rechnung und Fälligkeit
Die Auftragnehmerin wird nach Durchführung des Seminars oder Beratungsauftrages der Auftraggeberin / des Auftraggebers die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
8.3 Abtretung
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ansprüche aus ihrer Geschäftsverbindung an Dritte abzutreten. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung der Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 6,25 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
8.4 Verzug
Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen sofort fällig.
Die Auftraggeberin / der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden der Auftraggeberin / des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
Die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von der Auftragnehmerin nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die Auftraggeberin / der Auftraggeber jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die Auftragnehmerin Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich der von der Auftragnehmerin für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei Überschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich die Auftraggeberin / der Auftraggeber vor, die restlichen Auftragswerte als Vorkasse anzufordern. Im Fall der nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität ist die Auftraggeberin / der Auftraggeber berechtigt, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung bzw. entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
9 Haftung
Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin / des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden der Auftraggeberin / des Auftraggebers.
Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sofern die Auftragnehmerin fahrlässig die vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist für Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden von der Auftragnehmerin auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit die Haftung von der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeitenden, Vertretenden oder Erfüllungsgehilfen.
10 Geheimhaltung, Kundenschutz
Die Geheimhaltungsvereinbarungen und der Schutz der Kundendaten und -informationen werden auftragsbezogen im Einzelfall geregelt. Dies ergibt sich aus den unterschiedlichen Erfordernissen zur Auftragserfüllung durch die Auftragnehmerin bei der Auftraggeberin / dem Auftraggeber. Hierzu wird eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin / dem Auftraggeber geschlossen.
11 Gerichtsstand, Erfüllungsort
11.1 Rechtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendungen des UN-Kaufrechtes werden ausgeschlossen.
11.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist nach Wahl der Auftragnehmerin der Firmensitz der Auftragnehmerin oder Hannover.
11.3 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Firmensitz der Auftragnehmerin.
11.4 Streit und Schlichtung
Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Die Auftragnehmerin ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
12 Sonstige Bestimmungen
12.1 Nebenabreden
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
12.2 Hinweise zum Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitungsysteme und ggf. durch die Beauftragung Dritter. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber erteilt hiermit der Auftragnehmerin ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen der vertraglichen Beziehungen und der vertraglich bekanntgewordenen Daten und Informationen, die zur Vertragsabwicklung notwendig sind.
Für die Verarbeitung von Daten und Information im Rahmen der Auftragsdurchführung zur Erfüllung des Vertrages werden gem. den geltenden Datenschutzbestimmungen, sofern notwendig, gesonderte vertragliche Vereinbarungen, zum Beispiel in Form von Geheimhaltungsvereinbarungen und Auftragsverarbeitungsverträgen, zwischen der Auftraggeberin / dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin geschlossen.
12.3 Stand und Aktualität
Diese AGB gelten ab dem 01.06.2023 für unbestimmte Zeit und ersetzen alle bisherigen Bestimmungen.